AGBs

1. Honorarvereinbarung

1.1. Hofmann Event hat stets Anspruch auf Zahlung der jeweiligen gesetzlichen, in der BRD abzufhrenden Mehrwertsteuer, auch wenn dies im Einzelfall nicht gesondert vorgesehen sein sollte.

1.2. Alle Aufwendungen und Auslagen von Hofmann Event, die nicht nach Magabe der Leistungsbeschreibung von Hofmann Event zu bernehmen sind, werden nach Aufwand abgerechnet.

2. Kosten/ Zahlung

2.1. Der Kostenrahmen ist unverbindlich veranschlagt.

2.2. Hofmann Event ist verpflichtet, eine berschreitung des Kostenrahmens um mehr als 20 % dem Vertragspartner unverzglich mitzuteilen, sobald die berschreitung voraussehbar ist. In diesem Fall haben beide Parteien das Recht zur Kndigung. Wird das Kndigungsrecht seitens des Kunden ausgebt, so stehen dem Kunden gegen Hofmann Event keinerlei Ansprche zu, es sei denn, zwingende gesetzliche Regelungen oder Vereinbarungen dieses Vertrages sehen dies vor. Kndigt keine der beiden Parteien, so muss eine neue Vereinbarung, die eine angemessene Erhhung des Hofmann Event Honorars beinhaltet, getroffen werden.

2.3. Leistungen, die in den Leistungsbeschreibungen nicht enthalten sind, wird Hofmann Event erst nach vorheriger Abstimmung mit dem Kunden ausfhren.

2.4. Fr den Fall, dass die sofortige Erbringung dieser Leistung fr die Verwirklichung des vorliegenden Vertrages erforderlich und eine vorherige Abstimmung mit dem Kunden nicht mglich ist, darf Hofmann Event vor Abstimmung mit dem Kunden die Leistung erbringen oder in Auftrag geben, soweit der Kostenrahmen um nicht mehr als 20 % berschritten wird. Hofmann Event muss in einem derartigen Fall den Kunden nachtrglich unverzglich informieren.

2.5. Die Zahlung seitens des Kunden hat sptestens 14 Tage nach Rechnungsstellung zu erfolgen. Hofmann Event ist berechtigt, Teilleistungen abzurechnen. Bei Auftragserteilung ist eine Akontozahlung von 30 % zu leisten. Jeweils weitere 30 % sind 60 und 30 Tage vor Veranstaltungsdatum zu leisten. Die restlichen 10 % werden nach der Veranstaltung abgerechnet.

3. Durchfhrung und Organisation

3.1. Der Abschluss aller zur Durchfhrung dieses Vertrages notwendigen Vertrge erfolgt im Namen und im Auftrag des Kunden. Hofmann Event wird hierdurch vom Kunden bevollmchtigt, alle Vertrge, die zur Durchfhrung und Erfllung des vorliegenden Vertrages notwendig oder zumindest zweckmig sind, im Namen des Kunden abzuschlieen.

3.2. Die Durchfhrung und Ausgestaltung der Veranstaltung erfolgt auf der Basis des vorliegenden Konzepts. Wesentliche Vernderungen werden mit dem Kunden abgestimmt.

3.3. Wird die Durchfhrung der Veranstaltung aus Grnden unmglich, die der Kunde zu vertreten hat, so behlt Hofmann Event den Anspruch auf das vereinbarte Honorar.

3.4. Wird die Veranstaltung aus Grnden unmglich, die keiner der beiden Teile zu vertreten hat, so behlt Hofmann Event den Anspruch auf die bereits fllig gewordenen Honoraranteile gem Zahlungsplan, ggf. auch anteilig innerhalb einer Stufe- oder Aufwand.
3.5. Kndigt der Kunde den Vertrag aufgrund einer berschreitung des Kostenrahmens, so gelten Ziffern 3 und 4 entsprechend.

4. Haftung

4.1. Hofmann Event hat Vorsatz und grobe Fahrlssigkeit zu vertreten. Die Haftung der Hofmann Event fr eigenes Verschulden oder das Verschulden ihrer Erfllungsgehilfen ist in jedem Falle auf Vorsatz und grobe Fahrlssigkeit beschrnkt, es sei denn, dass zwingende gesetzliche Vorschriften entgegenstehen.

4.2. Hofmann Event haftet insbesondere nicht fr die Leistungsfhigkeit und Leistungsbereitschaft sowie Pflichtwidrigkeiten von Dritten? auch Sponsoren- und deren Beauftragten, ebenso nicht fr die Rechtzeitigkeit der Leistung dieser Personen oder sonstige Leistungsstrungen, die im Rahmen der Vertragsverhltnisse zu diesem Dritten auftreten knnen. Die vorstehenden Haftungsausschlsse gehen nur, soweit nicht zwingende gesetzliche Regelungen entgegenstehen bzw. die Leistungsstrungen nicht auf Vorsatz und grobe Fahrlssigkeit der Hofmann Event oder ihrer Erfllungsgehilfen zurckzufhren sind.

4.3. Hofmann Event hat die rechtliche Zulssigkeit sowie die fachliche und knstlerische Vertretbarkeit, der von ihr entwickelten Gestaltung mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns eigenverantwortlich zu prfen. Eine Haftung ist grundstzlich ausgeschlossen, wenn Hofmann Event trotz vorgebrachter Bedenken auf Weisung des Vertragspartners die Manahmen dennoch durchfhrt. In diesem Falle hat der Kunde Hofmann Event von Rechten Dritter, die aufgrund dessen gegen Hofmann Event gehend gemacht werden, freizustellen.

4.4. Soweit Hofmann Event in Erfllung dieses Vertrages im Namen des Kunden Vertrge mit Dritten abschliet, beschrnkt sich ihre auftragsgeme Ttigkeit auf die sorgfltige Auswahl des betreffenden Vertragspartners und den Abschluss des betreffenden Vertrages unter Wahrung der in diesem Vertrage gesetzten Grenzen. Hofmann Event ist insbesondere nicht verpflichtet, die Durchfhrung solcher Vertrge selbst zu berwachen.

5. Leistung des Kunden

5.1. Der Kunde verpflichtet sich, der Hofmann Event alle Unterlagen und Informationen zur Verfgung zu stellen, die zur optimalen Durchfhrung der Manahme erforderlich sind.

6. Urherberrecht

6.1. Die von Hofmann Event entwickelten Urheberrechte sowie sonstigen gewerblichen Schutzrechte verbleiben bei der Hofmann Event. Der Kunde erhlt ein individuelles, nicht bertragbares Nutzungsrecht. Die Ausweitung oder bertragung kann nur mit schriftlichem Einverstndnis der Hofmann Event erfolgen.

7. Sonstiges

7.1. Sollte eine der Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Wirksamkeit der brigen Bestimmungen nicht berhrt. Die Parteien sind verpflichtet, eine unwirksame Bestimmung durch eine wirksame Bestimmung zu ersetzen, mit der das wirtschaftlich gewollte Ergebnis erreicht wird. Das gleiche gilt fr Vertragslcken.

7.2. Die Parteien verpflichten sich zur Geheimhaltung aller mit ihrer Ttigkeit zusammenhngenden Daten, Informationen, Know-How , etc. und geben diese Verpflichtung auch an ihre Mitarbeiter und Dritte weiter.

7.3. nderungen oder Ergnzungen dieser Vereinbarung bedrfen der Schriftform.

7.4. Diese Vereinbarung sowie das gesamte Rechtsverhltnis zwischen den Vertragsparteien unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gerichtsstand ist Freiburg.