AGBs

1. Honorarvereinbarung

1.1. Hofmann Event hat stets Anspruch auf Zahlung der jeweiligen gesetzlichen, in der BRD abzuführenden Mehrwertsteuer, auch wenn dies im Einzelfall nicht gesondert vorgesehen sein sollte.

1.2. Alle Aufwendungen und Auslagen von Hofmann Event, die nicht nach Maßgabe der Leistungsbeschreibung von Hofmann Event zu übernehmen sind, werden nach Aufwand abgerechnet.

2. Kosten/ Zahlung

2.1. Der Kostenrahmen ist unverbindlich veranschlagt.

2.2. Hofmann Event ist verpflichtet, eine Überschreitung des Kostenrahmens um mehr als 20 % dem Vertragspartner unverzüglich mitzuteilen, sobald die Überschreitung voraussehbar ist. In diesem Fall haben beide Parteien das Recht zur Kündigung. Wird das Kündigungsrecht seitens des Kunden ausgeübt, so stehen dem Kunden gegen Hofmann Event keinerlei Ansprüche zu, es sei denn, zwingende gesetzliche Regelungen oder Vereinbarungen dieses Vertrages sehen dies vor. Kündigt keine der beiden Parteien, so muss eine neue Vereinbarung, die eine angemessene Erhöhung des Hofmann Event Honorars beinhaltet, getroffen werden.

2.3. Leistungen, die in den Leistungsbeschreibungen nicht enthalten sind, wird Hofmann Event erst nach vorheriger Abstimmung mit dem Kunden ausführen.

2.4. Für den Fall, dass die sofortige Erbringung dieser Leistung für die Verwirklichung des vorliegenden Vertrages erforderlich und eine vorherige Abstimmung mit dem Kunden nicht möglich ist, darf Hofmann Event vor Abstimmung mit dem Kunden die Leistung erbringen oder in Auftrag geben, soweit der Kostenrahmen um nicht mehr als 20 % überschritten wird. Hofmann Event muss in einem derartigen Fall den Kunden nachträglich unverzüglich informieren.

2.5. Die Zahlung seitens des Kunden hat spätestens 14 Tage nach Rechnungsstellung zu erfolgen. Hofmann Event ist berechtigt, Teilleistungen abzurechnen. Bei Auftragserteilung ist eine Akontozahlung von 30 % zu leisten. Jeweils weitere 30 % sind 60 und 30 Tage vor Veranstaltungsdatum zu leisten. Die restlichen 10 % werden nach der Veranstaltung abgerechnet.

3. Durchführung und Organisation

3.1. Der Abschluss aller zur Durchführung dieses Vertrages notwendigen Verträge erfolgt im Namen und im Auftrag des Kunden. Hofmann Event wird hierdurch vom Kunden bevollmächtigt, alle Verträge, die zur Durchführung und Erfüllung des vorliegenden Vertrages notwendig oder zumindest zweckmäßig sind, im Namen des Kunden abzuschließen.

3.2. Die Durchführung und Ausgestaltung der Veranstaltung erfolgt auf der Basis des vorliegenden Konzepts. Wesentliche Veränderungen werden mit dem Kunden abgestimmt.

3.3. Wird die Durchführung der Veranstaltung aus Gründen unmöglich, die der Kunde zu vertreten hat, so behält Hofmann Event den Anspruch auf das vereinbarte Honorar.

3.4. Wird die Veranstaltung aus Gründen unmöglich, die keiner der beiden Teile zu vertreten hat, so behält Hofmann Event den Anspruch auf die bereits fällig gewordenen Honoraranteile gemäß Zahlungsplan, ggf. auch anteilig innerhalb einer Stufe- oder Aufwand.
3.5. Kündigt der Kunde den Vertrag aufgrund einer Überschreitung des Kostenrahmens, so gelten Ziffern 3 und 4 entsprechend.

4. Haftung

4.1. Hofmann Event hat Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit zu vertreten. Die Haftung der Hofmann Event für eigenes Verschulden oder das Verschulden ihrer Erfüllungsgehilfen ist in jedem Falle auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt, es sei denn, dass zwingende gesetzliche Vorschriften entgegenstehen.

4.2. Hofmann Event haftet insbesondere nicht für die Leistungsfähigkeit und Leistungsbereitschaft sowie Pflichtwidrigkeiten von Dritten? auch Sponsoren- und deren Beauftragten, ebenso nicht für die Rechtzeitigkeit der Leistung dieser Personen oder sonstige Leistungsstörungen, die im Rahmen der Vertragsverhältnisse zu diesem Dritten auftreten können. Die vorstehenden Haftungsausschlüsse gehen nur, soweit nicht zwingende gesetzliche Regelungen entgegenstehen bzw. die Leistungsstörungen nicht auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit der Hofmann Event oder ihrer Erfüllungsgehilfen zurückzuführen sind.

4.3. Hofmann Event hat die rechtliche Zulässigkeit sowie die fachliche und künstlerische Vertretbarkeit, der von ihr entwickelten Gestaltung mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns eigenverantwortlich zu prüfen. Eine Haftung ist grundsätzlich ausgeschlossen, wenn Hofmann Event trotz vorgebrachter Bedenken auf Weisung des Vertragspartners die Maßnahmen dennoch durchführt. In diesem Falle hat der Kunde Hofmann Event von Rechten Dritter, die aufgrund dessen gegen Hofmann Event gehend gemacht werden, freizustellen.

4.4. Soweit Hofmann Event in Erfüllung dieses Vertrages im Namen des Kunden Verträge mit Dritten abschließt, beschränkt sich ihre auftragsgemäße Tätigkeit auf die sorgfältige Auswahl des betreffenden Vertragspartners und den Abschluss des betreffenden Vertrages unter Wahrung der in diesem Vertrage gesetzten Grenzen. Hofmann Event ist insbesondere nicht verpflichtet, die Durchführung solcher Verträge selbst zu überwachen.

5. Leistung des Kunden

5.1. Der Kunde verpflichtet sich, der Hofmann Event alle Unterlagen und Informationen zur Verfügung zu stellen, die zur optimalen Durchführung der Maßnahme erforderlich sind.

6. Urherberrecht

6.1. Die von Hofmann Event entwickelten Urheberrechte sowie sonstigen gewerblichen Schutzrechte verbleiben bei der Hofmann Event. Der Kunde erhält ein individuelles, nicht übertragbares Nutzungsrecht. Die Ausweitung oder Übertragung kann nur mit schriftlichem Einverständnis der Hofmann Event erfolgen.

7. Sonstiges

7.1. Sollte eine der Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die Parteien sind verpflichtet, eine unwirksame Bestimmung durch eine wirksame Bestimmung zu ersetzen, mit der das wirtschaftlich gewollte Ergebnis erreicht wird. Das gleiche gilt für Vertragslücken.

7.2. Die Parteien verpflichten sich zur Geheimhaltung aller mit ihrer Tätigkeit zusammenhängenden Daten, Informationen, Know-How , etc. und geben diese Verpflichtung auch an ihre Mitarbeiter und Dritte weiter.

7.3. Änderungen oder Ergänzungen dieser Vereinbarung bedürfen der Schriftform.

7.4. Diese Vereinbarung sowie das gesamte Rechtsverhältnis zwischen den Vertragsparteien unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gerichtsstand ist Freiburg.